Der Ausgleichszulagenrichtsatz für allein stehende Personen (§ 293 Abs 1 lit a ASVG) erhöht sich ab 1. 1. 2007 voraussichtlich auf € 726,- (RV 12 BlgNR 23. GP, in Umsetzung einer einstimmigen Entschließung des Nationalrats). Für die Berechnung des von diesem Richtsatz abhängigen (Unterhalts-)Existenzminimums im Jahr 2007 gelten damit die in der folgenden Tabelle angegebenen Werte.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.