Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich mit 1. 1. 2015 auf 872,31 € (BGBl II 2014/267). Im Jahr 2015 gelten damit für die Berechnung des (Unterhalts-)Existenzminimums die in den folgenden Tabellen angegebenen Werte. Zur Berechnung des Existenzminimums siehe Zak 2006/734, 431 (für Abonnenten abrufbar im Zak-Onlinearchiv unter http://zak.lexisnexis.at).
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