Aktuelles / Unionsrecht

EZB legt Voraussetzungen für die Anrechnung von Zwischengewinnen als hartes Kernkapital fest

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Am 4. 2. 2015 hat die EZB mit einer entsprechenden Entscheidung1 umfassende Auflagen für die Anrechnung von Zwischen-

gewinnen als hartes Kernkapital (CET1-Kapital) veröffentlicht. Der Beschluss gilt für bedeutende Kreditinstitute im Euroraum, die die EZB im Rahmen der SSM-Verordnung direkt beaufsichtigt (Art 1 Z 1 der Entscheidung).

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/123

18.05.2015
Heft 5/2015