Thema

Fahren auf Sicht im Funpark? Zu den Verhaltenspflichten bei Benützung einer wintersportlichen Sonderanlage

MMag. Mario Fluch

In 3 Ob 89/10z = Zak 2010/767, 437 hat der OGH ausgesprochen, dass auch in einem sogenannten Funpark mit Sprungschanzen für Skifahrer und Snowboarder der Grundsatz des Fahrens auf Sicht gilt. Wenn nicht durch vorherige ausreichende Beobachtung sicher festgestellt werden kann, dass sich keine Person im uneinsehbaren Bereich der Landezone befindet, ist vor dem Sprung ein Kontrollposten beizuziehen.

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Artikel-Nr.
Zak 2010/750

14.12.2010
Heft 22/2010
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).