Zugleich Besprechung von OGH 17 Ob 2/24d
Kürzlich hatte sich der insolvenzrechtliche Fachsenat des OGH mit der Frage zu befassen, ob faktische Geschäftsführer als nahe Angehörige einer Gesellschaft iSd IO angesehen werden können. Im folgenden Beitrag werden die Kernaussagen des OGH und deren Bedeutung untersucht.
Im Anlassfall handelte es sich um eine GmbH, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Zuvor hatte die GmbH der Ehefrau ihres faktischen Geschäftsführers Liegenschaften unter deren Wert verkauft. Dieser Kaufvertrag wurde in weiterer Folge wegen Gläubigerbenachteiligung angefochten (§ 28 Z 3 iVm § 32 IO). In der E 17 Ob 2/24d vom 7. 5. 20241 hatte der OGH ua die Frage zu beantworten, ob ein faktischer Geschäftsführer als "Mitglied des Leitungs- oder Aufsichtsorgans" einer Gesellschaft iSv § 32 Abs 2 Z 1 IO und damit als deren "naher Angehöriger" angesehen werden kann. Infolgedessen wären auch die eigenen Angehörigen des faktischen Geschäftsführers - wie hier seine Ehefrau - Teil der familia suspecta. Der OGH bejahte dies.
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