Thema

Familienbonus und Unterhalt - zwischen Zweck und Verteilungsfragen

Mag. Wolfgang Kolmasch

In der unterhaltsrechtlichen Lit wurde es zunächst als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass der neue Steuerabsetzbetrag "Familienbonus Plus" (§ 33 Abs 3a EStG; in der Folge kurz Familienbonus), der seit 2019 eine substanzielle Steuerentlastung von Eltern ermöglicht, bei der Anrechnung der Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf den Kindesunterhalt zugunsten des Kindes zu berücksichtigen ist.1 Auch der Autor vertrat ua in Zak 2018/627, 324 (mit Berechnungsschema und -beispielen) die Auffassung, dass der Familienbonus die Anrechnungsnotwendigkeit vermindert und dadurch mit Jahreswechsel zu einer deutlichen Erhöhung des Kindesunterhalts führen kann.2 In der Folge kam Gegenwind in Form von zwei Stellungnahmen von Tews und Gitschthaler auf, die sich gegen eine Anpassung der Anrechnungsmethode aussprechen.3 Welche Argumente diese Autoren vorbringen und warum diese nicht überzeugend sind, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/262

15.05.2019
Heft 8/2019
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.