Rezensionen

Farsam Salimi in WK2 DSG § 51. Auszug aus Höpfel/Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch. Manz Verlag. Wien 2012.

Christian Bergauer Clemens Thiele

Erstmals wird im Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch nun auch § 51 DSG 2000 mit Stand "Mai 2012" kommentiert. Der Autor Farsam Salimi widmet sich dabei umfangreich in 85 Randzahlen der einzigen gerichtlichen Strafbestimmung des Datenschutzgesetzes 2000. Der unter der Deliktsbezeichnung "Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht" stehende § 51 DSG 2000 wurde durch die DSG-Novelle 2010 und der damit einhergehenden Aufwertung dieser Bestimmung regelrecht aus seinem Schlaf gerissen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Punkte hervorgehoben, die bezüglich der Ausführungen des Autors Anlass zu weiterführenden Überlegungen bieten könnten.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/74

23.08.2012
Heft 4/2012
Autor/in
Christian Bergauer

Mag. Dr. Christian Bergauer ist assoziierter Professor am Fachbereich Recht und IT des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Karl-Franzens-Universität Graz. Seine Lehrbefugnis umfasst die Fächer Rechtsinformatik und IT-Recht, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Datenschutzrecht. Er ist Autor zahlreicher IT-rechtlicher Publikationen.

Publikationen des Autors (Auswahl):
Bergauer, Computerstrafrecht, in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht2 (2022); Bergauer, Der DS-GVO-konforme Einsatz einer „Videofalle“ und einer Wildkamera durch Private an öff entlich zugänglichen sowie privaten Orten, jusIT 2022/25, 63; Mitwirkung am DSGVO-Kommentar von Jahnel, DSGVO (2021); Bergauer, Erwägungen zu Art 88 DS-GVO „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“, in Funk/ Melzer-Azodanloo (Hrsg) Festschrift für Günther Löschnigg, Arbeiten in Würde (2019) 729–744; Bergauer/Jahnel, Das Recht auf Erhalt einer Kopie im Gefüge des Art 15 DSGVO – mit Anmerkungen zu OGH 17. 12. 2020, 6 Ob 138/20t, jusIT 2021/62, 164; Bergauer, Personenbezogene Daten. Begriff und Kategorien, in Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung (2016) 43; Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016).

Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.