Thema

Fehlzustellung bei Passivvertretung

Dr. Andreas Gerhartl

Der Inhalt einer Vollmacht kann auch darin bestehen, dass Erklärungen an den Vertreter zu adressieren sind. Fraglich ist aber, welche Konsequenzen es hat, wenn stattdessen eine Zustellung an den Vertretenen erfolgt. Auszugehen ist dabei davon, dass den Vertretenen grundsätzlich eine Obliegenheit trifft, auf den Erhalt der Nachricht zu reagieren. Die Rechtsfolgen hängen daher davon ab, ob dieser Obliegenheit entsprochen wird.

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Artikel-Nr.
Zak 2024/684

16.12.2024
Heft 20/2024
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.