Editorial

Festlegung von Kapitalpuffern - plumper Etikettenschwindel des Gesetzgebers?

Bearbeiter: Olaf Riss / Martin Winner / Rainer Wolfbauer

Nach § 23a Abs 3 BWG kann die FMA den Kreditinstituten und Kreditinstitutsgruppen einen aus hartem Kernkapital bestehenden antizyklischen Kapitalpuffer durch VO vorschreiben; dazu muss sie ein gesetzlich vorgezeichnetes Verfahren einhalten, nämlich insb das Finanzmarktstabilitätsgremium einbinden (vgl § 23 Abs 1 BWG) und eine gutachtliche Äußerung der OeNB sowie die Zustimmung des BMF einholen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2023/147

21.07.2023
Heft 7/2023