Die erstmalige Kodifizierung des Internationalen Privatrechts durch das IPRG 1979 war ein Meilenstein. Im Zusammenspiel zwischen allgemeinen Prinzipien und spezifischen Regelungen wurde ein guter Kompromiss zwischen den ewigen Gegenspielern Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit gefunden, den ich faszinierend fand, als ich mich als sehr junger Student mit dem relativ jungen Gesetzeswerk auseinandersetzen durfte. Nun hat das Gesetz seine ganz zentrale Stellung im Kollisionsrecht zum Teil zugunsten des Unionsrechts eingebüßt, es ist nur mehr eine, wenngleich äußerst wichtige Rechtsquelle des Kollisionsrechts. Deswegen muss jede international-privatrechtliche Bestandsaufnahme sich auch mit der möglichen Zukunft bzw den Entwicklungsmöglichkeiten für die Nicht-Mehr-Kodifikation auseinandersetzen.
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