Das aktuell in Diskussion befindliche StabilitätsG I (ME/354 24. GP v 17. 2. 2012 bzw RV 1680 BlgNR 24. GP) sieht folgende finanzmarktrechtlich relevante Änderungsvorschläge vor:
Benötigte Mittel zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes sollen durch die befristete Erhebung eines Sonderbeitrags zur Stabilitätsabgabe aufgebracht und in einen Fonds für Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes geleitet werden. Der Sonderbeitrag beträgt:
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.