Aktuelles / Unionsrecht

Finanztransaktionssteuer: Richtlinienvorschlag der EU-Kommission

Bearbeiter: Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz

Die EU-Kommission hat am 28. 9. 2011 einen Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer verabschiedet.1 Aktuelle Bedeutung hat dieser Richtlinienvorschlag auch für Österreich erlangt, da die geschätzten Erträge dieser geplanten Steuer für das Budget berücksichtigt wurden.

Mit der Finanztransaktionssteuer soll der Finanzsektor zur Kasse gebeten werden:2 Dieser Sektor soll in Zeiten der Haushaltskonsolidierung in den einzelnen Mitgliedstaaten einen angemessenen Beitrag leisten. Dies deswegen, da der Finanzsektor einen wesentlichen Anteil an der Entstehung der Wirtschaftskrise hatte, während die Bürger Europas die Kosten für die massiven, durch Steuergelder finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.3

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/49

02.04.2012
Heft 2/2012
Autor/in
Christoph Urtz

Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, LL.M. (U.S. Law) ist Professor (Lehrstuhlinhaber) für Finanzrecht an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt. Er berät in den Bereichen nationales und internationales Unternehmens- und Konzernsteuerrecht, Besteuerung von Immobilien und Besteuerung von private clients; er vertritt in Verfahren vor den Abgabenbehörden, vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sowie in Finanzstrafverfahren.