In einer aktuellen Entscheidung (C-257/14, van der Lans/KLM = Zak 2015/632, 359) hat der EuGH das Vorliegen eines - den Anspruch des Fluggastes auf Ausgleichszahlung ausschließenden - außergewöhnlichen Umstandes bei Verspätung wegen Auftretens eines technischen Defektes verneint. Der Defekt hatte sich zwar unerwartet, aber im Rahmen des üblichen Flugzeugbetriebs ereignet.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.