Die FMA hat ihre zuletzt im Juni 2021 gänzlich neu kodifizierte,1 ua auf § 23d Abs 8 BWG fußende Kapitalpuffer-Verordnung 2021 (KP-V 2021) am 14. 12. 2021 erstmals punktuell novelliert.2 Die Novelle dient der Änderung des § 6 KP-V 2021 aufgrund der Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom 15. 9. 2021 für die Anpassung des "Systemrelevante Institute-Puffers" (OSII-Puffer).3
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