Aktuelles / Bankenaufsicht

FMA ändert Eigentümerkontrollverordnung (EKV)

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Mit BGBl II 2012/126, veröffentlicht am 14. 4. 2012, änderte die FMA die EKV. Dadurch wird der Anwendungsbereich der EKV aufgrund des E-Geldgesetzes auf E-Geldinstitute erweitert. Inhaltlich ändert die Novelle nichts an den Informationen, die ein Anzeigepflichtiger, der einen Erwerb, eine Erhöhung, eine Aufgabe oder eine Herabsetzung einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut, an einem Versicherungsunternehmen, an einer Wertpapierfirma, an einem Wertpapierdienstleistungsunternehmen, an einem Zahlungsinstitut oder an einem E-Geld-Institut beabsichtigt, der FMA vorzulegen hat.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/82

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.