Aktuelles / Bankrecht

FMA erlässt MiKaNa-V in Umsetzung von § 33 Abs 2 BWG

Bearbeiter: Dr. Susanne Riesenfelder / Dr. Christoph Johler

Der vorliegende Artikel spiegelt lediglich die persönliche Ansicht der Autoren wider und stellt keine offizielle Meinung der FMA dar.

Die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher1 wurde am 4. 2. 2014 angenommen und musste bis 21. 3. 2016 national umgesetzt werden. Alle Verbraucher, die eine Immobilie erwerben oder ein durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, sollen - in angemessener Weise - über die möglichen Risiken informiert werden. Sichergestellt wird durch die MCD auch, dass alle Institute ihre Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen müssen. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen erfolgte die Umsetzung der MCD in einem eigenen Gesetz, dem HIKrG.2 In der Gewerbeordnung und im Bankwesengesetz wurde die aufsichtsrechtliche Umsetzung der MCD vorgenommen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/209

26.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Susanne Riesenfelder

Dr. Susanne Riesenfelder, akademische Europarechtsexpertin, ist Spezialistin in der FMA für "Prudenzielle Bankenaufsicht im integrierten Aufsichtskontext" und seit 1996 im Bankbereich juristisch tätig. Zunächst Tätigkeiten in der WKÖ, bei einem Rechtsanwalt und bei einem Wiener Notariat. Sodann von 1996 bis 2011 im ÖGV (Österreichischer Genossenschaftsverband) als Mitarbeiterin im Vorstandsbereich Anwaltschaft tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen, zahlreiche Vortragstätigkeit, auch im universitären Bereich. Diverse Publikationen in Fachbüchern und Fachzeitschriften zu Finanzmarktthemen. Ausbildung: Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften mit Auszeichnung in Wien, Gerichtsjahr, Lehrgang Europarecht an der Donau Universität Krems mit Auszeichnung. Trainerausbildung.

Christoph Johler

Dr. Christoph Johler ist Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht im Bereich Bankenaufsicht. Von 2000 bis 2007 im ÖGV – Österreichischer Genossenschaftsverband, zuvor Vertragsassistent an der WU Wien. Studium und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften in Wien. Seit 2000 im Bankbereich tätig. Vertretung in EBA-Arbeitsgruppen. Diverse Publikationen in Fachzeitschriften und BWG-Kommentar.