Der vorliegende Artikel spiegelt lediglich die persönliche Ansicht der Autoren wider und stellt keine offizielle Meinung der FMA dar.
Die Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher1 wurde am 4. 2. 2014 angenommen und musste bis 21. 3. 2016 national umgesetzt werden. Alle Verbraucher, die eine Immobilie erwerben oder ein durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, sollen - in angemessener Weise - über die möglichen Risiken informiert werden. Sichergestellt wird durch die MCD auch, dass alle Institute ihre Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen müssen. Hinsichtlich der zivilrechtlichen Bestimmungen erfolgte die Umsetzung der MCD in einem eigenen Gesetz, dem HIKrG.2 In der Gewerbeordnung und im Bankwesengesetz wurde die aufsichtsrechtliche Umsetzung der MCD vorgenommen.
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