In den letzten Dezembertagen des Jahres 2022 ist das neue Wertpapierfirmengesetz (WPFG) kundgemacht worden.1 Bereits am 19. 1. 2023 erließ die FMA die auf den §§ 32 und 37 WPFG beruhende Wertpapierfirmenverordnung (WPFV).2
Nach der programmatischen Bestimmung des § 1 WPFV dient die VO
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