Die FMA hat Anfang April 2017 eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO (VO [EU] 1093/2010) zu den am 10. 2 2017 von der EBA in deutscher Sprache publizierten "Leitlinien zu für SREP erhobenen ICAAP- und ILAAP-Informationen" (EBA/GL/2016/10) abgegeben. Die FMA war diesen Leitlinien zuvor im Rahmen der an alle Institute versendeten ICAAP/ILAAP-Fragebögen bereits im Wesentlichen antizipierend nachgekommen, sodass sich für alle betroffenen Unternehmen in Österreich kaum praktische Änderungen aus den Leitlinien ergeben sollten.
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