Vor Kurzem ist die Verordnung der FMA, mit der begleitende Maßnahmen zur VO (EU) 575/2013 hinsichtlich der Ausübung von Behördenwahlrechten in Bezug auf die Übergangsbestimmungen betreffend Eigenmittelanforderungen, das Marktrisiko, das Kreditrisiko und die Konsolidierungsbestimmungen getroffen werden (CRR-BegleitV - CRR-BV), im BGBl II (2013/425) kundgemacht worden.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.