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FMA novelliert die Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

§ 23h BWG ermächtigt die FMA, Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung durch CRR-Kreditinstitute einzuführen. Diese gesetzliche Ermächtigung hat die Behörde durch Erlassen der seit 1. 8. 2022 in Kraft stehenden Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) ausgeübt. Die KIM-V und deren bisherige Novellen beruhen auf Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) und den dazu eingeholten gutachterlichen Äußerungen der OeNB.

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Artikel-Nr.
ZFR 2024/139

26.06.2024
Heft 6/2024