Aktuelles / Versicherungsrecht

FMA-Rundschreiben: Begebung von Credit Default Swaps (CDS) durch Versicherungsunternehmen unzulässig CDS stellen keine versicherungseigentümlichen Geschäfte dar

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Die FMA hat mit "Rundschreiben an die Versicherungsunternehmen betreffend Credit Default Swaps (CDS)" vom 17. 10. 2012 klargestellt, dass die Begebung bzw der Verkauf von CDS durch VU unzulässig ist, da CDS als Finanzprodukte keine versicherungseigentümlichen Geschäfte darstellen (§ 3 Abs 3 VAG). Durch das Verbot sog versicherungsfremder Geschäfte soll verhindert werden, dass VU abseits ihres Versicherungsgeschäftes und der dafür vorgesehenen Schutzvorschriften Risiken eingehen, die ihr Geschäftsergebnis und dadurch auch die Interessen der Versicherten beeinträchtigen oder gefährden könnten. Das Rundschreiben ist unter http://www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/rundschreiben/versicherungsunternehmen.html abrufbar.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/179

20.12.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.