Die FMA hat am 20. 2. 2018 ein Rundschreiben über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) verbreitet. Das Rundschreiben richtet sich an alle von der FMA beaufsichtigten Versicherungsunternehmen sowie Rechtsträger gem § 26 WAG 2018, die Versicherungsanlageprodukte gem Art 4 Z 2 PRIIP-VO1 herstellen, darüber beraten oder verkaufen. Das Rundschreiben gilt somit ausschließlich für Versicherungsprodukte, die einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufwert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist, sohin nicht für "verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger" oder "PRIP" iSv Art 4 Z 1 PRIIP-VO.
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