Mit 15. 11. 2011 veröffentlichte die FMA für den Bankensektor das Rundschreiben zur Anwendung der Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung. Hintergrund dieses Rundschreibens bildete die Diskussion um das Zusammenspiel der seit 31. 12. 2010 in Kraft getretenen Liquiditätsrisikomanagement-Verordnung ("LRMV"; BGBl II 2010/338) mit den einschlägigen Leitlinien des Ausschusses der europäischen Bankenaufseher (CEBS; seit 31. 12. 2010 abgelöst durch die Europäische Bankaufsichtsbehörde EBA), namentlich den "Guidelines on Liquidity Buffers & Survival Periods" (9. 12. 2009) und den "Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation" (27. 10. 2010). Offene Fragestellungen ergaben sich insb hinsichtlich der Anwendungsebene (Allgemeiner Teil des Rundschreibens) und der Interpretation einzelner Bestimmungen der LRMV (Besonderer Teil).
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