Am 21. 12. 2018 hat die FMA das Rundschreiben 10/2018 "zur Umstellung der Rechnungsgrundlagen bei Pensionskassen" veröffentlicht. Äußerer Anlass hierfür sind die von der Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) herausgegebenen neuen Rechnungsgrundlagen (RGL) für die Bewertung von Sozialkapital und für Pensionskassen.1
Die FMA weist darauf hin, dass die gem § 20 Abs 4 PKG vorzulegenden Geschäftspläne den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik entsprechen sowie die ausreichende Wahrung der Belange der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten und die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Pensionskassenverträgen sicherstellen müssen. Dies bedeutet insb auch, dass die in den Geschäftsplänen enthaltenen Rechnungsgrundlagen nur auf der Basis von Grundlagen und Erfahrungswerten, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen und für den jeweiligen Zeitpunkt als richtig anzusehen sind, genehmigt werden können.
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