Aktuelles / Bank- und Wertpapieraufsichtsrecht

FMA veröffentlicht Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)

Bearbeiter: RA Dr. Bernd Fletzberger

Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind verpflichtet, eine Compliance-Funktion einzurichten, deren Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten eingehalten werden (vgl va § 18 WAG 2007).

ESMA hat Mitte 2012 sog Leitlinien herausgebracht, die praktische Erläuterungen zu verschiedenen Fragestellungen in diesem Zusammenhang beinhalten.1 Die FMA sieht diese Leitlinien als Auslegung der jeweils zugrunde liegenden und darin genannten Vorschriften gemäß MiFID bzw der ihrerseits auf dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Gesetze (insb des WAG 2007) und Verordnungen an. Mit der Veröffentlichung dieser Leitlinien auf der Homepage der FMA im Oktober 2012 begann eine 60-tägige Frist zur Anwendung. Nach Ablauf, konkret ab 28. 1. 2013,2 wird die FMA die Leitlinien ihrer Aufsicht zugrunde legen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/22

12.02.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Bernd Fletzberger

Dr. Bernd Fletzberger ist Partner der Wiener Wirtschaftskanzlei PFR Rechtsanwälte. Seine Beratungsschwerpunkte liegen im Bereich des Bank-, Zahlungsverkehrs-, Kapitalmarkt-, Krypto-, Geldwäsche- und Versicherungsrechtes sowie im Gesellschaftsrecht. Ständige Publikations- und Vortragstätigkeit im Finanzmarktrecht.