Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sind verpflichtet, eine Compliance-Funktion einzurichten, deren Aufgabe es ist, sicherzustellen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten eingehalten werden (vgl va § 18 WAG 2007).
ESMA hat Mitte 2012 sog Leitlinien herausgebracht, die praktische Erläuterungen zu verschiedenen Fragestellungen in diesem Zusammenhang beinhalten.1 Die FMA sieht diese Leitlinien als Auslegung der jeweils zugrunde liegenden und darin genannten Vorschriften gemäß MiFID bzw der ihrerseits auf dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Gesetze (insb des WAG 2007) und Verordnungen an. Mit der Veröffentlichung dieser Leitlinien auf der Homepage der FMA im Oktober 2012 begann eine 60-tägige Frist zur Anwendung. Nach Ablauf, konkret ab 28. 1. 2013,2 wird die FMA die Leitlinien ihrer Aufsicht zugrunde legen.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.