Zum Jahresbeginn 2020 hat die FMA nach Durchführung eines Konsultationsprozesses mit der Bankenbranche neue Mindeststandards für die Interne Revision 1 auf ihrer Website veröffentlicht. Diese ersetzen die vormaligen Mindeststandards für die Interne Revision vom 18. 2. 2005.2
Eine wesentliche Neuerung ist gleich eingangs die Aufnahme des "Three-Line-of-Defence-Modells" in die Mindeststandards (Rz 5): Das Basel Committee on Banking Supervision Guidelines gibt dementsprechend vor, dass bankbetriebliche Risiken in drei Stufen adressiert und gemanagt werden sollen: Während die operativen Bereiche - First Line of Defence - Risiken erkennen und managen sollen, denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit begegnen, sollen die Risikomanagement-, die Compliance- und die Geldwäschefunktion als Second Line of Defence bereichsübergreifend Risiken identifizieren, messen, monitoren und über sie berichten. Als Third Line of Defence ist es die Rolle der Internen Revision, sowohl allgemein als auch anlassbezogen Prüfungen aller Bereiche, Abläufe, Verfahren und Systeme durchzuführen und die Geschäftsleitung sowie das zuständige Aufsichtsorgan darüber zu informieren, inwieweit der Governance-Rahmen, einschließlich des Risikomanagement-Rahmens, effektiv ist und entsprechende Verfahren und Grundsätze festgesetzt wurden sowie laufend eingehalten werden.
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