Am 28. 4. 2017 hat die FMA ihre zuletzt im Jänner 2013 erlassenen "FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern (FMA-FXTT-MS)" in einer verschärften Form neu veröffentlicht. Die Mindeststandards weisen weiterhin nicht den Charakter einer Verordnung auf, sondern sollen lediglich die Rechtsansicht der FMA zu den Sorgfaltspflichten nach § 39 Abs 1 und 2 BWG in Bezug auf die Vergabe von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten durch Kreditinstitute verdeutlichen. Die FMA erwartet sich dementsprechend die Einhaltung der Mindeststandards als Ausfluss der Auslegung (einfachgesetzlicher) bankrechtlicher Sorgfaltspflichten.
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