Aktuelles / Wertpapierrecht

FMA veröffentlicht neues Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten gem §§ 23 f WAG 2007

Bearbeiter: Mag. Rainer Wolfbauer

Mit Datum vom 5. 7. 2016 veröffentlichte die FMA ein bereits zuvor als Entwurf an die Finanzbranche zirkuliertes Rundschreiben, das sich mit den gesetzlichen Regelungen iZm persönlichen Geschäften gem §§ 23 f WAG 2007 auseinandersetzt. Am 1. 9. 2016 verbreitete die FMA eine mit 30. 8. 2016 datierte, punktuell überarbeitete1 Version des Rundschreibens. Das Rundschreiben gibt analog zu anderen Beispielen aus der Vergangenheit2 die Rechtsansicht sowie Aufsichtspraxis der FMA wieder, wobei im gegenständlichen Zusammenhang besonders hervorzuheben ist, dass sich in den vergangenen Jahren gerade zu den §§ 23 f WAG 2007 eine vielfältige und nachhaltige Rsp der zuständigen öffentlich-rechtlichen Instanzen (UVS, BVwG, VwGH) gebildet hat, die - bereits vor dem gegenständlichen Rundschreiben - verlässliche Anhaltspunkte zu den vorliegenden Verhaltenspflichten geliefert hat. Das Rundschreiben kann sich daher über weite Strecken darauf beschränken, die vorliegende Judikatur nach Themenblöcken zusammenzufassen und an einigen Stellen durch die Rechtsansicht der FMA zu ergänzen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/211

26.09.2016
Heft 9/2016
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).