Aktuelles / Bankrecht

FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Kapitalpufferverordnung

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

In Ausübung der Zuständigkeiten als benannte Behörde im Rahmen des makroprudenziellen Mandats (siehe ua § 23a Abs 2 und 23d Abs 2 BWG) veröffentlichte die FMA am 25. 9. 2015 den Entwurf zur "Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Festlegung und Anerkennung der antizyklischen Kapitalpufferrate gemäß § 23a Abs. 3 BWG, über die Festlegung des Systemrisikopuffers gemäß § 23d Abs. 3 BWG sowie über die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen gemäß § 23a Abs. 3 Z 1 BWG und § 24 Abs. 2 BWG (Kapitalpufferverordnung - KP-V)".1 Die neuen Kapitalpuffer-Anforderungen sollen ab 1. 1. 2016, jedoch mit Bedacht auf angemessene Einschleifregelungen, Geltung erlangen. Der Entwurf folgt der Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom 7. 9. 2015.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/280

10.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Thomas Stern

Priv.-Doz. Dr. Thomas Stern MBA LL.M. arbeitet als Legal Counsel in der Rechtsanwaltskanzlei Bergt & Partner AG (Vaduz). Davor leitete er die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Er lehrt an unterschiedlichen Universitäten und Hochschulen, darunter die Universität Liechtenstein und die Universität Salzburg. Daneben ist er Mitherausgeber der Fachzeitschrift für Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzberatung (Berlin). Seine Forschungsbilanz umfasst ca. 100 Fachpublikation und Gesetzeskommentierungen. Tätigkeitsschwerpunkte: Finanzmarkt-, Gesellschafts-, Restrukturierungs- und Insolvenzrecht.