Aktuelles / Bankrecht

FMA veröffentlicht Verordnungsentwurf zur Kapitalpufferverordnung

Bearbeiter: MMag. Dr. Thomas Stern, MBA

In Ausübung der Zuständigkeiten als benannte Behörde im Rahmen des makroprudenziellen Mandats (siehe ua § 23a Abs 2 und 23d Abs 2 BWG) veröffentlichte die FMA am 25. 9. 2015 den Entwurf zur "Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Festlegung und Anerkennung der antizyklischen Kapitalpufferrate gemäß § 23a Abs. 3 BWG, über die Festlegung des Systemrisikopuffers gemäß § 23d Abs. 3 BWG sowie über die nähere Ausgestaltung der Berechnungsgrundlagen gemäß § 23a Abs. 3 Z 1 BWG und § 24 Abs. 2 BWG (Kapitalpufferverordnung - KP-V)".1 Die neuen Kapitalpuffer-Anforderungen sollen ab 1. 1. 2016, jedoch mit Bedacht auf angemessene Einschleifregelungen, Geltung erlangen. Der Entwurf folgt der Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) vom 7. 9. 2015.2

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/280

10.11.2015
Heft 11/2015
Autor/in
Thomas Stern

PD Dr. Thomas Stern, MBA LL.M. corp. restruc. leitet die Abteilung für Bankenabwicklung in der FMA Liechtenstein. Privatdozent an der Universität Liechtenstein, Lehrbeauftragter an der Paris Lodron Universität Salzburg und Mitglied diverser europäischer Regulierungsgremien.