Am 18. 1. 2018 wurde unter BGBl II 2018/13 die Verordnung (VO) der FMA über den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen iZm dem Rückerwerb und/oder der Veräußerung eigener Aktien sowie der Einräumung von Aktienoptionen (VeröffentlichungsV 2018) publiziert. Diese VO löst die ursprünglich noch vom BMF erlassene Veröffentlichungsverordnung 2002 (VeröffentlichungsV 2002) BGBl II 2002/112 ab, die gem § 96 Abs 1 Z 14 BörseG 1989 iVm § 117 Z 5 BörseG 2018 bis zuletzt (auch nach Inkrafttreten des BörseG 2018 ab 3. 1. 2018) als VO der FMA weiter galt.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.