1.) V über Formblätter für die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der Betrieblichen Vorsorgekassen sowie für die Rechenschaftsberichte der Veranlagungsgemeinschaft (Betriebliche Vorsorgekassen-Formblätterverordnung - BVK-FBlV) BGBl II 2013/353
Mit dieser V werden die Formblätter der Anlagen 1 und 2 zu § 40 BMSVG an die durch das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz BGBl I 2013/4 geänderten Rechnungslegungsvorschriften für BV-Kassen angepasst. Die BVK-FBlV trat mit 20. 11. 2013 in Kraft und ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. 12. 2013 enden.
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