Deskriptoren:
Ersatzvornahme; Leistungsbescheid; Leistungsfrist; Verwaltungsvollstreckung; Vollstreckungstitel, Bestimmtheit von; Vollstreckungsverfahren; Vollstreckungsverfügung; Vollziehungsverfügung; Zwangsstrafe.
Gegenstand des Vollstreckungsverfahrens nach VVG ist entweder ein an eine oder mehrere namentlich genannte Personen gerichteter "Vollstreckungstitel", das ist
eine bescheidförmige Verpflichtung zu einer Leistung oderein auf eine bestimmte Summe Geldes lautender Rückstandsausweis einer Institution, der gesetzlich politische Exekution (Einbringung im Verwaltungsweg) zuerkannt ist, oderNoch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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