Die FMA hat Anfang November 2022 eine "Intend-to-comply"-Erklärung zu den Leitlinien der EBA über "Kriterien für die Freistellung von Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gemäß Artikel 43 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2019/2033"1 abgegeben. Die Leitlinien legen, wie bereits der ausführliche Titel erwarten lässt, jene Kriterien näher fest, die die zuständigen Behörden berücksichtigen können, wenn sie die in Art 12 Abs 1 VO (EU) 2019/2033 (IFR) genannten Wertpapierfirmen von den Liquiditätsanforderungen gem Art 43 IFR ausnehmen.
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