Thema

Fristenhemmung im Sommer

Mag. Wolfgang Kolmasch

Gem § 222 ZPO sind bestimmte verfahrensrechtliche Fristen zwischen dem 15. Juli und dem 17. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 6. Jänner gehemmt. Der Beitrag stellt die Fristenberechnung für Sommer 2023 dar und bietet eine Übersicht der erfassten und ausgenommenen Fristen.

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Artikel-Nr.
Zak 2023/336

19.06.2023
Heft 10/2023
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Fachartikel zu zivilrechtlichen Themen.

Publikationen (Auswahl):
Unterhaltsrecht (10. Auflage 2022); Kommentierung des PRG in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar IX (5. Auflage 2022); Kommentierung der §§ 647–694, 895–916 und 1500 ABGB in Schwimann/Neumayr, ABGB Taschenkommentar (5. Auflage 2021); Kommentierung der §§ 902–917a in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar V (5. Auflage 2021); Kommentierung der §§ 647–694 in Schwimann/Kodek, ABGB Praxiskommentar IV (5. Auflage 2019); Mitarbeit an Vrba, Schadenersatz in der Praxis (seit 2013); Jahrbuch Zivilrecht (seit 2004).