Im Vorfeld der zu erwartenden Kundmachung der MiCAR, die wohl zeitnahe auch in das EWR-Abkommen übernommen werden wird, hat sich Liechtenstein als "first mover" erneut dazu entschlossen, seinen legislativen Rahmen für die Erbringung tokenbasierter Dienstleistungen (zB Verwahrung von Token, Tokenemission etc) anzupassen (vgl VNB LNR 2023-315).1 Das Token- und VT-Dienstleister-Gesetz (TVTG), das eines der ersten europäischen Regelungswerke für DLT-basierte Dienstleistungen darstellt,2 soll in einem ersten Schritt "MiCAR-fit" gemacht werden, um in einem zweiten Schritt einen erleichterten Übergang zum neuen EU-Kryptowerte-Regime finden zu können. Die Vernehmlassungsfrist lief bis zum 18. 4. 2023. Die Neuregelungen sollen am 1. 2. 2024 in Kraft treten.
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