Am 14. 12. 2021 hat die EBA ihre neuen Leitlinien zu Sanierungsplanindikatoren1 in den EU-Amtssprachen veröffentlicht, weshalb die FMA nunmehr Mitte Februar 2022 eine positive Compliance-Erklärung gegenüber der EBA abgegeben hat. Gleichzeitig hebt die EBA die vormaligen Leitlinien zur Mindestliste der qualitativen und quantitativen Indikatoren des Sanierungsplans aus dem Jahr 20152 auf, sodass das neue Regelwerk mit Wirkung ab dem 14. 2. 2022 an die Stelle des vorherigen tritt (s Rz 15).
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