Aktuelles / Bankrecht

Gebühren im Zusammenhang mit BMSVG-Veranlagungen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde eine Nov zur FMA-GebührenV im BGBl kundgemacht (BGBl II 2012/125, ausgegeben am 12. 4. 2012). Die Nov bringt eine Änderung der Gebührentatbestände, die sich aus dem BMSVG ergeben (Teil 2 Abschn 2). Einerseits wurde die Gebühr für die Bewilligung der Änderungen der Veranlagungsbestimmungen (Z 18) an die entsprechende Gebühr für die Bewilligung von Fondsbestimmungen nach dem InvFG 2011 angepasst und andererseits eine Gebühr für die Bewilligung der Verfügung über ein als Daueranlage gewidmetes Wertpapier eingeführt (Z 19a). Die Novelle trat mit 15. 4. 2012 in Kraft.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/81

18.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.