1. Bankenaufsichtsrecht als Wirtschaftsaufsichtsrecht
Sichtet man das juristische Fachschrifttum, insbesondere die grundlegende Studie von Heinz Schäffer 1), stellt sich das Bankenaufsichtsrecht als ein Gebiet des Wirtschaftsaufsichtsrechts, genauer sogar als das klassische, prototypische Gebiet des Wirtschaftsaufsichtsrechts dar. In der von Karl Wenger 2) geprägten begrifflichen Tradition soll damit ein bestimmtes Modell staatlicher Steuerung (Ingerenz, Intervention) zum Ausdruck gebracht werden. Nach seiner Zielsetzung einerseits und nach den staatlichen Interventionsmitteln andererseits unterscheidet es sich von den Bereichen des allgemeinen Wirtschaftsverwaltungsrechts auf der einen Seite und von den Sonderregimen staatlicher Wirtschaftslenkung auf der anderen Seite.
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