Beiträge

Gedanken zur Auslegung des § 1 BWG, insb zum Element der Gewerblichkeit

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), MBA (Harvard) / Univ.-Ass. Dr. Philipp Klausberger

Die taxativ in § 1 Abs 1 BWG genannten Bankgeschäfte sind - sofern sie gewerblich erbracht werden - Rechtsträgern mit entsprechender Berechtigung vorbehalten. Die hM legt dabei den Gewerblichkeitsbegriff des Umsatzsteuerrechts zugrunde. Der Beitrag zeigt die Problematik dieser Ansicht auf und entwickelt einen alternativen Lösungsweg.

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Artikel-Nr.
ZFR 2011/125

22.09.2011
Heft 5/2011
Autor/in
Ernst Brandl

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.

Philipp Klausberger

Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger lehrt Römisches Privatrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte an der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte aus dem Bereich des geltenden Rechts liegen im Sachen- und Schuldrecht; sie umfassen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Verbraucherrecht sowie das Bereicherungsrecht.