Die taxativ in § 1 Abs 1 BWG genannten Bankgeschäfte sind - sofern sie gewerblich erbracht werden - Rechtsträgern mit entsprechender Berechtigung vorbehalten. Die hM legt dabei den Gewerblichkeitsbegriff des Umsatzsteuerrechts zugrunde. Der Beitrag zeigt die Problematik dieser Ansicht auf und entwickelt einen alternativen Lösungsweg.
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RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.
Priv.-Doz. Dr. Philipp Klausberger lehrt Römisches Privatrecht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Romanistische Fundamente Europäischer Privatrechte an der Universität Wien. Seine Forschungsschwerpunkte aus dem Bereich des geltenden Rechts liegen im Sachen- und Schuldrecht; sie umfassen insbesondere das Bank- und Kapitalmarktrecht, das Verbraucherrecht sowie das Bereicherungsrecht.