Abhandlungen

Gefahrenabwehr im Versammlungsrecht

Florian Werni

Das Versammlungsgesetz 1953 regelt den polizeilichen Umgang mit Versammlungen nur rudimentär. Die Exekutivorgane greifen daher zur Gefahrenabwehr gegen Versammlungsteilnehmer auf andere - insbesondere sicherheitspolizeiliche - Befugnisse zurück. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Voraussetzungen dieser Praxis beleuchtet.

» Deskriptoren: Versammlungsrecht; Sicherheitspolizeirecht; Versammlungsfreiheit; Kompetenzverteilung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

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Artikel-Nr.
ZfV 2018/21

30.09.2018
Heft 3/2018
Autor/in
Florian Werni
Florian Werni