Im Schrifttum ist umstritten, inwieweit dem Geschädigten das Verhalten von Gehilfen zugerechnet werden kann. Der OGH ist zuletzt (4 Ob 204/08s = Zak 2009/140, 96 [Leitner]) jenem Teil der Lehre gefolgt, der Schädiger und Geschädigten hinsichtlich der Gehilfenzurechnung gleich behandeln will. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Meinungsstand.
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