Am 7. 9. 2012 wurde eine Novelle zur Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V (GTV) im BGBl (II 2012/299) kundgemacht. Mit der GTV werden weitere Fälle eines erhöhten Risikos iSv § 40b Abs 1 BWG und § 98d Abs 1 VAG festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind. Mit der Novelle BGBl II 2012/110 wurde die Liste der "Risikostaaten" bereits einmal um 5 Staaten erweitert. Der Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, werden ab 8. 9. 2012 folgende Staaten hinzugefügt: Ecuador, Vietnam, Jemen und Somalia.
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