Aktuelles / Finanzmarktrecht

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Am 7. 9. 2012 wurde eine Novelle zur Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V (GTV) im BGBl (II 2012/299) kundgemacht. Mit der GTV werden weitere Fälle eines erhöhten Risikos iSv § 40b Abs 1 BWG und § 98d Abs 1 VAG festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind. Mit der Novelle BGBl II 2012/110 wurde die Liste der "Risikostaaten" bereits einmal um 5 Staaten erweitert. Der Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, werden ab 8. 9. 2012 folgende Staaten hinzugefügt: Ecuador, Vietnam, Jemen und Somalia.

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Artikel-Nr.
ZFR 2012/137

19.10.2012
Heft 5/2012
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.