Aktuelles / Finanzmarktrecht

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Vor Kurzem wurde eine Novelle zur Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-V der FMA im BGBl kundgemacht (BGBl II 2013/126, ausgegeben am 13. 5. 2013). Die Liste jener Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, wird ab 14. 5. 2013 um folgende Staaten reduziert: Bolivien, Kuba, Sri Lanka und Thailand.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/111

01.07.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.