In aller Kürze

Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs der gefährdeten Partei im Hauptverfahren

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Ob der Kostenersatzanspruch der gefährdeten Partei für das Provisorialverfahren in diesem oder im Hauptverfahren geltend zu machen ist, ist strittig. Das OLG Wien hat sich in der Rs 1 R 87/18y jener Judikaturlinie angeschlossen, die von einer Wahlmöglichkeit auszugehen scheint (OLG Innsbruck 2 R 328/94 = ÖBl 1995, 141, 158). Die Kostenverzeichnung müsse nicht im Provisorialverfahren, sondern könne auch im Hauptverfahren erfolgen.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/372

16.07.2020
Heft 12/2020