Die Verbreitung des international in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung üblichen Anspruchserhebungsprinzips ("Claims-made Principle")2 beschäftigt nunmehr verstärkt auch den OGH. Nach Entscheidungen zur Auslegung einer Serienschadenklausel3 sowie einer Nachhaftungsvereinbarung4 nahm das Höchstgericht in seiner Entscheidung zu 7 Ob 182/17s nun erstmals zu Fragen der Geltungs- (§ 864a ABGB) und Inhaltskontrolle (§ 879 Abs 3 ABGB) Stellung. Konkret bejahte der 7. Senat die Wirksamkeit der Vereinbarung. Die Entscheidung bietet Gelegenheit zu einigen Anmerkungen, die weit über den durch einen sehr speziellen Sachverhalt gekennzeichneten Anlassfall hinaus von Bedeutung sind.5
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