Aktuelles

Gemeinsame Leitlinien: Muster und Standards für die Einstufung von Kryptowerten

Bearbeiter: Rainer Wolfbauer

Nach Art 8 Abs 1 iVm Abs 4 MiCAR haben Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT), Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, oder Betreiber von Handelsplattformen für solche Kryptowerte der Übermittlung des diesbezüglichen Kryptowerte-Whitepapers eine Erläuterung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb der im Kryptowerte-Whitepaper beschriebene Kryptowert nicht

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2025/102

29.05.2025
Heft 5/2025