Nach Art 8 Abs 1 iVm Abs 4 MiCAR haben Anbieter von anderen Kryptowerten als vermögenswertereferenzierten Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT), Personen, die die Zulassung solcher Kryptowerte zum Handel beantragen, oder Betreiber von Handelsplattformen für solche Kryptowerte der Übermittlung des diesbezüglichen Kryptowerte-Whitepapers eine Erläuterung beizufügen, aus der hervorgeht, weshalb der im Kryptowerte-Whitepaper beschriebene Kryptowert nicht
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.