Die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit von Haltern qualifizierter Beteiligungen, von Organträgern und Inhabern von Schlüsselfunktionen von Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern ist ein Thema, das sich durch sämtliche Teilmaterien des Finanzmarktaufsichtsrechts zieht - so bspw im Hinblick auf Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen, Zahlungsdienstleister, AIFM und zuletzt auch Krypto-Dienstleister und Krypto-Emittenten. Die gegenständlichen gemeinsamen Leitlinien von EBA, ESMA und EIPA "für das von den Europäischen Aufsichtsbehörden eingerichtete System für den Austausch von Informationen, die für die Bewertung der Eignung und Zuverlässigkeit der Halter qualifizierter Beteiligungen, der Direktoren und der Inhaber von Schlüsselfunktionen von Finanzinstituten und Finanzmarktteilnehmern durch die zuständigen Behörden relevant sind",1 zielen darauf ab, innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS) kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und die gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts in Bezug auf die Nutzung des von den Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) eingerichteten Systems für den Austausch von Informationen durch die zuständigen Behörden in der Eignungsbeurteilung sicherzustellen.
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