Das Gemeinsame Komitee der europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA hat am 28. 7. 2017 gemeinsame technische Ratschläge ("Joint Technical Advice" JC 2017 43) über die Einrichtung von Verfahren zur Feststellung, ob ein PRIIP auf spezifische ökologische oder soziale Zwecke gem Art 8 Abs 4 PRIIP-VO abzielt ("on the procedures used to establish whether a PRIIP targets specific enviromental or social objectives ..."), veröffentlicht. Die technischen Ratschläge richten sich ausschließlich an die Kommission, nachdem Letztere am 31. 5. 2016 das Gemeinsame Komitee der europäischen Aufsichtsbehörden damit beauftragt hatte, der Kommission ihre diesbezüglichen technischen Ratschläge zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt der Ratschläge geht jedoch über das, was deren Titel an sich vermuten ließe, hinaus (siehe unten).
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