Thema

Gemeinschaftliche absichtliche Doppelveräußerung von Liegenschaften - ein anderer Lösungsweg

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler

Anmerkungen zur Entscheidung 4 Ob 198/08h = Zak 2009/143, 98

Im Fall der (absichtlichen) Doppelveräußerung einer Liegenschaft soll nach 4 Ob 198/08h jener Erwerber, der zuerst um Einverleibung ansucht, unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der Titelgeschäfte das Eigentumsrecht erwerben. Doch sei der bücherliche Erwerber verpflichtet, dem Ersterwerber für die Beeinträchtigung seines Forderungsrechts Schadenersatz zu leisten, wenn er dessen obligatorische Position kannte oder aufgrund besonderer Umstände kennen musste. Zwar bejaht die Rsp in den Fällen der Doppelveräußerung von Liegenschaften regelmäßig einen Anspruch des Erstkäufers gegen den Zweitkäufer auf Herausgabe und insofern oft auch einen Anspruch des Erstkäufers gegen den Zweitkäufer auf Übertragung des Eigentumsrechts. Habe aber - wie in casu - der Erstkäufer mangels der mit dem Verkäufer vereinbarten Zahlung des Kaufpreises noch keinen fälligen Anspruch auf Einverleibung, so könne er die Übertragung des Eigentumsrechts auch nicht vom Zweitkäufer im Wege der Naturalrestitution verlangen. In diesem Falle könne die Naturalrestitution nur im Rückfall des Eigentumsrechts an den Verkäufer bestehen. Die Löschung des Eigentumsrechts des Zweitkäufers stelle den Erstkäufer in seinen vertraglichen Beziehungen zum Doppelveräußerer - in die der Zweitkäufer verbotenerweise eingegriffen habe - so, wie er ohne Eingriff stünde. Sie versetze den Doppelverkäufer in die Lage, dem Erstkäufer - nach Erlag des vereinbarten Kaufpreises - Eigentum zu verschaffen. Erst danach könne der Erstkäufer aufgrund seines Eigentumsrechts seinerseits die (physische) Herausgabe der Liegenschaft vom Zweitkäufer verlangen.

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Artikel-Nr.
Zak 2009/266

19.05.2009
Heft 9/2009
Autor/in
Andreas Riedler

Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedler lehrt und forscht im Zivil-, Versicherungs- und Europarecht an der Universität Linz. Umfangreiche Publikations-, Seminar- und Gutachtertätigkeit. Hrsg Lehrbuchreihe „Zivilrecht I – VIII“ (2022); Kommentierung der §§ 859–901 in Schwimann/Kodek (2021); zuletzt auch zahlreiche Publikationen zum Abgasskandal zB Schadensberechnung im Lichte der jüngeren Judikatur, Zak 2025/5; Schadensberechnung im Abgasskandal: Mindestschaden 5 % - Maximalschaden 15 %, VbR 2023, 200; KEIN Benützungsentgelt bei bloßer Preisminderung und „kleinem Schadenersatz“ VbR 2022, 120; Keine Rechtsschutzdeckung bei Direktklagen im Abgasskandal? VbR 2022, 13 ff; 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche gegenüber der VW-AG? ÖJZ 2021, 5; Irrtum, List, Gewährleistung und Schadenersatz, ZVR 2020, 320.