Im Gefolge des Art 6 des besagten BG wird in § 7 Abs 1 BWG eine neue Z 7 eingefügt, derzufolge die Konzession „mit der Eintragung der Europäischen Gesellschaft (SE) oder Europäischen Genossenschaft (SCE) in das Register des neuen Sitzstaates“ - dh bei der Sitzverlegung (EBRV 1421 BlgNr 22. GP 27) - erlischt.
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Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.